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Kosmetika unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften Kosmetika sind in der Gesetzgebung ausführlich geregelt. Insbesondere sind folgende Gesetze und Verordnungen zu beachten:
• Lebensmittelgesetz (
LMG)
• Lebensmittel- & Gebrauchsgegenständeverordnung (
LGV)
• Verordnung über kosmetische Mittel (VKos)
• Verordnung über die Lenkungsabgabe auf     flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
• Verordnung über Aerosolpackungen
• Hygieneverordnung (HyV)
• Verordnung über den Vollzug der
Lebensmittelgesetzgebung
• Deklarationsverordnung

Kosmetika werden streng kontrolliert
Strenge Regeln nützen nichts, wenn sie nicht kontrolliert werden. Bei Kosmetika geschieht dies gleich mehrfach:


1. Der Hersteller, Importeur und Inverkehrbringer von kosmetischen Mitteln muss sicherstellen, dass die von ihm in Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel die gesetzlichen Anforderun- gen in allen Teilen erfüllen (Selbstkontrolle). Bevor ein Produkt auf den Markt kommt, muss es umfangreiche Tests und Sicher- heitsbewertungen durchlaufen. Damit wird wissenschaftlich bestätigt, dass die Produkte für Mensch und Umwelt unbedenklich sind.


2. Für die Kontrolle der im Handel befindlichen kosmetischen Mittel sind die kantonalen Vollzugsorgane (KantonaleLaboratorien) zuständig. Die Produkte werden stichproben- weise oder auf Anzeige kontrolliert. Viele kantonale Laboratorien führen regelmässig Untersuchungen zu Kosmetika durch. Daneben werden Inhaltsstoffe oder Produkte auch von Wissenschaftlern, NGOs und Medien bewertet. Der Markt kontrolliert sich selber: Ein seriöses Unternehmen kann es sich bei der starken Konkurrenzsituation auf dem Markt gar nicht leisten, ein illegales oder schädliches Produkt zu verkaufen.

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